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Grundsteuer Lüneburg

Grundsteuer in Lüneburg 2026: Hebesatz und Berechnung

Die Grundsteuer in Lüneburg betrifft Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen und wird von der Hansestadt auf den im Stadtgebiet liegenden Grundbesitz erhoben. Seit der Grundsteuerreform gelten seit 2025 neue Berechnungsgrundlagen. Für Eigentümer ist deshalb wichtig zu verstehen, wie sich die Grundsteuer zusammensetzt, welcher Hebesatz in Lüneburg gilt und welche Angaben für die tatsächliche Steuerhöhe entscheidend sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✔ Die neue Grundsteuer gilt seit dem 1. Januar 2025.
  • ✔ Der Hebesatz Grundsteuer Lüneburg beträgt für die Grundsteuer B aktuell 560 %.
  • ✔ Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt bei der Grundsteuer A ein Hebesatz von 310 %.
  • ✔ Die Hansestadt berechnet die Grundsteuer auf Grundlage des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrags.
  • ✔ Die Grundsteuer wird grundsätzlich in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Wie hoch ist die Grundsteuer in Lüneburg 2026?

Wie hoch die Grundsteuer in Lüneburg für eine einzelne Immobilie ausfällt, hängt vom jeweiligen Grundsteuermessbetrag und dem geltenden Hebesatz ab. Für Grundstücke gilt in der Hansestadt Lüneburg 2026 ein Hebesatz für die Grundsteuer B von 560 %.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt der Hebesatz der Grundsteuer A 310 %.

Steuerart Hebesatz Lüneburg 2026
Grundsteuer A 310 %
Grundsteuer B 560 %

Die Hebesätze wurden von der Hansestadt Lüneburg durch eine eigene Hebesatzsatzung festgesetzt. Der für Grundstückseigentümer in der Regel relevante Wert ist die Grundsteuer B.

Wie hoch die tatsächliche jährliche Belastung ausfällt, lässt sich aus dem Hebesatz allein jedoch nicht ablesen. Dafür wird zusätzlich der individuelle Grundsteuermessbetrag benötigt.

Was ist die Grundsteuer B in Lüneburg?

Die Grundsteuer B wird auf Grundstücke erhoben und betrifft damit insbesondere Eigentümer von Wohnimmobilien. Dazu können beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und andere Grundstücke gehören.

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer. Eigentümer eines Grundstücks erhalten von der Hansestadt Lüneburg einen entsprechenden Grundsteuerbescheid.

Wer Eigentum erwerben möchte, sollte die Grundsteuer daher neben weiteren laufenden Kosten einer Immobilie berücksichtigen. Einen Überblick über aktuell angebotene Immobilien in Lüneburg bietet das Immobilienangebot von AMA Immobilien.

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Lüneburg?

Der Hebesatz der Grundsteuer Lüneburg liegt für die Grundsteuer B bei 560 %. Dieser Wert gilt nach der von der Hansestadt beschlossenen Hebesatzsatzung seit dem 1. Januar 2025 und ist auch für 2026 ausgewiesen.

Der Hebesatz wird von der Kommune festgelegt und ist ein wichtiger Bestandteil der Berechnung der endgültigen Grundsteuer.

Vereinfacht funktioniert die Berechnung folgendermaßen:

Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Ein Beispiel der Hansestadt Lüneburg verdeutlicht die Berechnung:

Berechnungsfaktor Beispiel
Grundsteuermessbetrag 41,60 €
Hebesatz Grundsteuer B 560 %
Grundsteuer pro Jahr 232,96 €

Bei einem Grundsteuermessbetrag von 41,60 Euro ergibt sich bei einem Hebesatz von 560 % somit eine Jahresgrundsteuer von 232,96 Euro.

Der konkrete Betrag kann bei einer anderen Immobilie entsprechend höher oder niedriger ausfallen.

Was bedeutet die neue Grundsteuer in Lüneburg?

Die neue Grundsteuer in Lüneburg gilt seit dem 1. Januar 2025 und ist das Ergebnis der bundesweiten Grundsteuerreform. Dadurch wurden die bisherigen Berechnungsgrundlagen für die Besteuerung von Grundbesitz neu geregelt.

Für Eigentümer bedeutet dies insbesondere, dass die Grundsteuer seit 2025 auf Basis der neuen steuerlichen Grundlagen berechnet wird.

In Niedersachsen gelten dabei die Regelungen des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgestellt. Anschließend verwendet die Hansestadt Lüneburg diesen Betrag zur Berechnung der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer.

Eigentümer sollten daher zwischen zwei Bescheiden unterscheiden:

  • Grundsteuermessbescheid des Finanzamts
  • Grundsteuerbescheid der Hansestadt Lüneburg

Beide Bescheide erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Wie wird die Grundsteuer in Lüneburg berechnet?

Die endgültige Grundsteuer entsteht aus dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der Hansestadt Lüneburg.

Das Verfahren lässt sich vereinfacht in mehrere Schritte unterteilen:

  1. Die steuerliche Grundlage für den Grundbesitz wird ermittelt.
  2. Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest.
  3. Der Grundsteuermessbetrag wird der Hansestadt mitgeteilt.
  4. Die Hansestadt multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz.
  5. Eigentümer erhalten den Grundsteuerbescheid mit der zu zahlenden Grundsteuer.

Für die Grundsteuer B lautet die vereinfachte Formel in Lüneburg:

Grundsteuermessbetrag × 560 % = jährliche Grundsteuer

Wichtig ist daher: Der Hebesatz von 560 % bedeutet nicht, dass 560 % des Immobilien- oder Grundstückswertes als Steuer gezahlt werden müssen. Er wird ausschließlich auf den festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewendet.

Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer?

Grundsteuer und Bodenrichtwert sollten nicht miteinander gleichgesetzt werden. Der Bodenrichtwert beschreibt einen durchschnittlichen Lagewert des Bodens innerhalb einer bestimmten Bodenrichtwertzone und dient unter anderem als Orientierung bei der Einordnung von Grundstückswerten.

Für Eigentümer kann der Bodenrichtwert deshalb insbesondere dann interessant sein, wenn neben steuerlichen Fragen auch der wirtschaftliche Wert eines Grundstücks betrachtet werden soll.

Die Grundsteuer selbst lässt sich jedoch nicht allein anhand des Bodenrichtwertes bestimmen. Maßgeblich für den Grundsteuerbescheid der Hansestadt ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag in Verbindung mit dem kommunalen Hebesatz.

Hat die Grundsteuer Einfluss auf den Immobilienwert?

Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Kosten einer Immobilie, ist aber nicht mit deren Marktwert gleichzusetzen. Für die Bewertung einer Immobilie sind vor allem Faktoren wie Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und die aktuelle Nachfrage entscheidend.

Zwei Immobilien mit ähnlicher Grundsteuer können deshalb vollkommen unterschiedliche Marktwerte besitzen.

Bei einer Immobilienbewertung in Lüneburg werden daher zahlreiche objektbezogene und marktbezogene Faktoren betrachtet, um einen realistischen Wert zu bestimmen.

Auch die allgemeinen Immobilienpreise in Lüneburg liefern Eigentümern eine zusätzliche Orientierung über das aktuelle Preisniveau am regionalen Immobilienmarkt.

Wann wird die Grundsteuer in Lüneburg fällig?

Die Grundsteuer wird grundsätzlich in vier Raten über das Jahr verteilt fällig. Die regulären Zahlungstermine sind:

  • 15. Februar
  • 16. Mai
  • 17. August
  • 18. November

Damit wird jeweils ein Viertel des Jahresbetrages fällig.

Unter bestimmten Voraussetzungen gelten für Kleinbeträge abweichende Zahlungsmodalitäten. Auf Antrag kann die Grundsteuer außerdem zum 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Grundsteuerbescheid.

Was passiert bei einem Verkauf der Immobilie?

Bei einem Eigentumswechsel kann die steuerliche Umschreibung zeitversetzt erfolgen. Für Eigentümer ist deshalb wichtig, dass ein Immobilienverkauf nicht automatisch unmittelbar zu einem neuen Grundsteuerbescheid führt.

Die Hansestadt benötigt für die Änderung die entsprechenden Informationen beziehungsweise aktualisierten Grundsteuermessbescheide des Finanzamts.

Gerade nach Einführung der neuen Grundsteuer kann es deshalb vorkommen, dass ehemalige Eigentümer zunächst noch einen Grundsteuerbescheid erhalten.

Die Hansestadt Lüneburg hat für die Bescheide 2026 darauf hingewiesen, dass bei Eigentumswechseln aus dem Jahr 2025 Überschneidungen auftreten können. Bis ein Aufhebungsbescheid zugestellt wird, besteht grundsätzlich weiterhin die Pflicht zur Zahlung. Zu viel gezahlte Beträge werden nach der Korrektur erstattet.

Was sollten Käufer einer Immobilie zur Grundsteuer wissen?

Kaufinteressenten sollten die Grundsteuer als einen Bestandteil der laufenden Kosten einer Immobilie berücksichtigen. Neben dem Kaufpreis entstehen für Eigentümer regelmäßig weitere Kosten, beispielsweise für Versicherungen, Instandhaltung und kommunale Abgaben.

Vor dem Immobilienkauf können daher unter anderem folgende Informationen relevant sein:

  • bisheriger Grundsteuerbescheid
  • Höhe der laufenden Grundsteuer
  • Grundstücksgröße
  • laufende Nebenkosten
  • energetischer Zustand
  • mögliche Modernisierungskosten

Die Grundsteuer allein sollte jedoch nicht darüber entscheiden, ob eine Immobilie wirtschaftlich attraktiv ist. Kaufpreis, Zustand, Lage und langfristige Kosten müssen gemeinsam betrachtet werden.

Was sollten Eigentümer beim Grundsteuerbescheid prüfen?

Nach Erhalt des Grundsteuerbescheids sollten Eigentümer insbesondere prüfen, ob die Angaben zur Immobilie und die Berechnung nachvollziehbar sind.

Relevant sind beispielsweise:

  • bezeichnetes Grundstück beziehungsweise Objekt
  • Grundsteuermessbetrag
  • angewendeter Hebesatz
  • Jahressteuer
  • Fälligkeitstermine
  • hinterlegte Zahlungsweise

Bei einem Bescheid für ein Grundstück in Lüneburg sollte für die Grundsteuer B aktuell ein Hebesatz von 560 % berücksichtigt sein.

Bei Unklarheiten sollte zunächst geprüft werden, ob sich die Frage auf die Festsetzung des Messbetrags oder auf den kommunalen Grundsteuerbescheid bezieht. Davon hängt ab, ob das Finanzamt oder die Hansestadt der richtige Ansprechpartner ist.

Ändert sich die Grundsteuer bei einem Eigentümerwechsel?

Ein Eigentümerwechsel kann zu einer neuen steuerlichen Zuordnung führen, die jedoch grundsätzlich nicht unmittelbar mit dem Tag des Immobilienverkaufs umgesetzt wird.

Nach Angaben des Serviceportals wirken sich Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks grundsätzlich erst im Folgejahr auf die Grundsteuer aus.

Das ist insbesondere bei einem Verkauf wichtig. Verkäufer und Käufer sollten deshalb auch die Regelungen im Kaufvertrag beachten und klären, wie laufende Grundstückskosten zwischen den Parteien abgerechnet werden.

Die steuerrechtliche Zuordnung durch Finanzamt und Hansestadt ist von privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer zu unterscheiden.

Warum kann die Grundsteuer bei ähnlichen Immobilien unterschiedlich sein?

Auch bei vergleichbaren Häusern oder Wohnungen kann die zu zahlende Grundsteuer unterschiedlich ausfallen, weil der individuelle Grundsteuermessbetrag entscheidend ist.

Der Hebesatz Grundsteuer Lüneburg ist zwar für die entsprechenden Grundstücke einheitlich, der Messbetrag kann sich jedoch unterscheiden.

Deshalb lässt sich aus der Grundsteuer eines Nachbarn nicht zuverlässig ableiten, wie hoch die Steuer für die eigene Immobilie sein müsste.

Gleiches gilt für den Immobilienwert: Durchschnittswerte aus der Nachbarschaft können eine Orientierung bieten, ersetzen aber keine Betrachtung des konkreten Objekts.

Fazit

Die Grundsteuer Lüneburg ist für Eigentümer von Grundstücken und Wohnimmobilien eine regelmäßig anfallende kommunale Steuer. Für die Grundsteuer B gilt in der Hansestadt Lüneburg 2026 ein Hebesatz von 560 %, während für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 310 % gilt.

Entscheidend für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer ist neben dem Hebesatz der individuelle Grundsteuermessbetrag des Finanzamts. Die Hansestadt multipliziert diesen Messbetrag mit dem geltenden Hebesatz und setzt anschließend die jährliche Grundsteuer fest.

Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer. Eigentümer sollten deshalb insbesondere ihren Grundsteuermessbescheid und den darauf aufbauenden Grundsteuerbescheid unterscheiden und bei Fragen den jeweils zuständigen Ansprechpartner kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer in Lüneburg

Wie hoch ist der Hebesatz der Grundsteuer in Lüneburg 2026?

Der Hebesatz Grundsteuer Lüneburg beträgt für Grundstücke bei der Grundsteuer B 560 %. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt bei der Grundsteuer A ein Hebesatz von 310 %. Die Hebesätze wurden von der Hansestadt Lüneburg per Hebesatzsatzung festgelegt.

Seit wann gilt die neue Grundsteuer in Lüneburg?

Die neue Grundsteuer Lüneburg gilt seit dem 1. Januar 2025. Grundlage dafür ist die Grundsteuerreform. In Niedersachsen gelten dabei neben dem Grundsteuergesetz die landesspezifischen Regelungen des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes.

Wie berechnet sich die Grundsteuer in Lüneburg?

Für die endgültige Steuerberechnung verwendet die Hansestadt den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag. Dieser wird mit dem geltenden Hebesatz multipliziert. Für die Grundsteuer B beträgt dieser in Lüneburg derzeit 560 %.

Wie oft muss die Grundsteuer bezahlt werden?

Grundsätzlich wird die Grundsteuer in vier Raten gezahlt. Die regulären Fälligkeitstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Unter bestimmten Voraussetzungen sind abweichende Zahlungsweisen möglich.

Wer muss die Grundsteuer B bezahlen?

Grundsteuer B fällt grundsätzlich für Grundbesitz an. Eigentümer eines Grundstücks erhalten von der zuständigen Kommune einen Grundsteuerbescheid. Bei einem Eigentümerwechsel kann die steuerliche Umschreibung zeitversetzt erfolgen.

Ist der Hebesatz in jeder Stadt gleich?

Nein. Den Hebesatz legt die jeweilige Kommune fest. Deshalb kann die Grundsteuer für vergleichbare steuerliche Ausgangswerte je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Für Grundstücke in der Hansestadt Lüneburg beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B aktuell 560 %.

Hat die Grundsteuer Einfluss auf den Verkaufspreis einer Immobilie?

Die Grundsteuer gehört zu den laufenden Kosten einer Immobilie, bestimmt aber nicht unmittelbar deren Verkaufspreis. Für den Marktwert sind insbesondere Lage, Zustand, Wohn- und Grundstücksfläche, Ausstattung, Energieeffizienz sowie Angebot und Nachfrage relevant. Eine individuelle Immobilienbewertung berücksichtigt diese Faktoren gemeinsam.

Bild von Ard de Jong

Ard de Jong

Gründer & Immobilienmakler

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